Kindertageseinrichtungen
Informationen zum Kooperationsjahr für einzuschulende Kinder in SJ. 2026-27
Hinweise für Eltern zur Kooperation zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule
Die Kooperation zwischen den Eltern, den pädagogischen Fachkräften der Kindertageseinrichtungen (*) und den Lehrkräften der Grundschulen ist für einen gelingenden Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule sehr wichtig.
Grundlage dieser Kooperation bildet die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen
Die Teilnahme an der Kooperation sowie die damit verbundene Datenverarbeitung setzt Ihre Einwilligung voraus.
Die Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung Ihres Kindes und der Grundschule umfasst Angebote und Aktivitäten, die den Übergang der Kinder in die Schule im letzten Kindergartenjahr begleiten. So werden Sie als Eltern der künftigen Schulanfänger zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Dieses Jahr wird diese Veranstaltung coronabedingt nicht im üblichen Rahmen stattfinden können. Ihnen werden aber alle Informationen bereitgestellt. Ihr Kind kann an Angeboten der Grundschullehrkraft in der Kindertageseinrichtung teilnehmen und bei Besuchen die Schule kennenlernen. (Wir sind auf der Suche nach einer alternativen Regelung)
Über diese Termine werden Sie rechtzeitig informiert. Die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes und die zuständige Grundschule haben ein gemeinsames Konzept zur Zusammenarbeit entwickelt.
Die Grundschule und die Kindertageseinrichtung arbeiten vertrauensvoll zusammen, um den Wechsel in die Schule kindgerecht zu gestalten. Im Rahmen der Zusammenarbeit gewinnen Sie Erkenntnisse sowohl über die Gruppe der künftigen Schulanfänger als auch über einzelne Kinder. Sie leiten daraus pädagogische Maßnahmen ab, im Einzelfall beispielsweise eine gezielte Förderung oder Unterstützung in einem bestimmten Entwicklungsbereich oder die Form der weiteren Begleitung Ihres Kindes bis zum Schuleintritt.
Sie werden über die entsprechenden Entscheidungen in einem Beratungsgespräch informiert und eingebunden, damit Ihr Kind sowohl von der Kindertageseinrichtung als auch von Ihnen unterstützt werden kann. Denn Ihre Mitwirkung nimmt für den Bildungsprozess Ihres Kindes einen besonderen Stellenwert ein.
Die Kooperation von Elternhaus, Kindertageseinrichtung und Grundschule kann somit dazu beitragen, dass jedes Kind möglichst gut auf den neuen Lebensabschnitt Schule vorbereitet wird.
* Kindertageseinrichtungen sind Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Einrichtungen mit integrativen Gruppen.
Termine
| Übersicht Einschulung im Schuljahr 2026/27 | |
| Schulpflichtige Kinder | 1.07.2019– 30.06.2020 |
| Kann – Kinder (über die Aufnahme entscheidet der SL) | 1.07.2020– 30.06.2021 |
| Einladung Schulanmeldung Sie erhalten einen Terminvorschlag, an einem die beiden Tage. Die Termine werden ab dem frühen Nachmittag möglich sein. | Anfang Februar 2026 |
| Bei Bedarf Gespräche mit Eltern | bis 01.02.2026 |
| Info–Abend (GFK- Juniorklasse) Frau Beiermeister | 28.01.2026 19.30 Uhr Talschule EG Raum 027 |
| Schulanmeldung Bringen Sie Ihr Kind zur Anmeldung mit Verwaltungsakt mit Ihnen. Ihr Kind nimmt parallel an einer Schnupperstunde teil. | Zeitraum 23.+ 25.02.2026 Benötigte Unterlagen: das Stammbuch oder die Geburtsurke und eine Bestätigung über die U 9 Impfpass mit Eintrag Masernimpfung Das vierseitige Anmeldeformular erhalten Sie mit der Einladung |
| Mitteilung an Eltern (Zuordnung zur TS/BS,und Farbcode bzw.Lehrerin, Ferienplan, Materialliste,) | Ende Juli 2026 |
| 1. Elternabend Klasse 1 | Die Einladung folgt. |
| Einschulungsfeier | 17. September 2026 Die Feiern werden klassengetrennt und zeitgestaffelt vorgenommen. Die Infos hierzu erhalten Sie mit der Einteilung. |
Alle Informationen können Sie auch auf unserer Homepage nachlesen oder auch Beratung suchen unter
https://schulamt-ludwigsburg.de/,Lde/Startseite/Foerdern+_+Beraten/Sonderpaedagogischer+Dienst

